Gutes Licht als Orientierungshilfe

Gutes Licht macht Wege sicher und wirkt freundlich

(FGL) Im Dunklen lässt sich das Schlüsselloch an der Haustür meist nur ertasten. Doch nicht alleine aus diesem Grund ist am Hauseingang gute Beleuchtung erforderlich: Licht sorgt für Bewegungssicherheit, so die Fördergemeinschaft Gutes Licht (FGL). Es macht Stolperfallen – auch Treppenstufen – sichtbar und wirkt auf Gäste wie Bewohner gleichermaßen einladend.

Schon der Weg zum Hauseingang sollte für die Orientierung gut und blendfrei beleuchtet sein. Im Licht von Pollerleuchten, dekorativen Mastleuchten, Sockel- oder Wandleuchten werden die Beschaffenheit des Bodens und mögliche Hindernisse sichtbar. Darüber hinaus schreckt eine helle Beleuchtung ungebetene Besucher ab.

Für den nächtlichen Dauereinsatz sind sparsame Kompaktleuchtstofflampen an elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) oder Energiesparlampen mit EVG ideale Leuchtmittel. Soll das Licht bedarfsorientiert geschaltet werden, empfiehlt sich der Einsatz von Bewegungsmeldern – am besten in Kombination mit Allgebrauchsglühlampen, da diese sofort den kompletten Lichtstrom abgeben.

Hausnummernbeleuchtung ist wichtig

Die Dauerbeleuchtung der Hausnummer ist in der Dämmerung und nachts unerlässlich: Als Orientierungshilfe zeigt sie Gästen, Taxifahrern oder im Notfall Arzt und Sanitätern das Ziel. Hinterleuchtete Ziffern müssen mindestens zehn Zentimeter hoch sein, damit sie aus 20 Metern Entfernung noch gut zu erkennen sind. Angestrahlte Hausnummern sollten doppelt so hoch sein.

An der Haustür begrüßt das Licht von Wandleuchten die Ankommenden. Etwa in drei Viertel der Höhe des Hauseingangs sind sie richtig angebracht. Wie bei allen Leuchten im Außenbereich sollte dabei auf gerichtetes Licht und frei strahlende Lampen verzichtet werden, um Blendung zu vermeiden. Bei Vordächern oder Dachüberständen sind Downlights eine gute Alternative.

Für die Beleuchtung am Haus und im Eingangsbereich dürfen nur Leuchten verwendet werden, die sich für den Einsatz im Freien eignen. Ein Typenschild identifiziert Qualitätsleuchten: Es informiert unter anderem über den Hersteller, die Lampenbestückung und – für Außenleuchten notwendig – über die Schutzart. Das Mindestmaß ist IP 44, symbolisiert durch einen Tropfen im Dreieck. Leuchten mit dieser Schutzart sind gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern und Spritzwasser geschützt.

– Pressetext FGL –
Fördergemeinschaft Gutes Licht