Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV A3
Sicherheitüberprüfungen elektrischer Geräte im Büro und am Arbeitsplatz sind Pflicht!
Wir führen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch. Die Berufgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV A3 ist die Unfallverhütungsvorschrift für Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Was viele Unternehmen und Selbstständige nicht wissen: In der BGV A3 ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßie Wiederholungsprüfung zu sorgen. Gegenstand der BGV A3 sind Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Im Einzelnen sind Elektrische Anlagen und Betriebsmittel:
– Ortsfeste Betriebsmittel
– Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
– Stationäre Anlagen
– Nicht Stationäre Anlagen
In den Durchführungsanweisungen sind beispielhaft Richtwerte und Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs-und Umgebungsbedingungen gelten.
Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 vor:
- 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
- 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen